Die Feststellung, dass ein sonst gesundes Neugeborenes wahrscheinlich den Hörsinn nicht entwickelt hat, ist für hörende Eltern meist schockierend.
Besonders schlimm ist es, wenn alle Untersuchungen während der Schwangerschaft keinen Befund ergaben, wenn die Entbindung ohne Komplikationen vonstatten ging, beide Eltern völlig gesund sind und in ihrer Verwandtschaft – mit Ausnahme der Großmutter mit ihrem Hörgerät – niemand eine ähnliche Behinderung hat. Bei den meisten Kindern mit angeborener Taubheit wurde der Beginn ihrer Lebensgeschichte nach einem ähnlichen Szenario geschrieben. Auch ein kluger und ambitionierter Arzt musste nicht selten bis auf den Grund seiner enzyklopädischen Kenntnisse zurückgreifen, wenn er den berechtigterweise beunruhigten Eltern zu erklären versuchte, welches die möglichen Ursachen dieses dauerhaft veränderten Gesundheitszustands ihres Kindes sein könnten. Untersuchungen, die eine seiner medizinischen Hypothesen bestätigen oder ausschließen würden, gab es jedoch bis vor 15 bis 20 Jahren noch nicht oder waren jedenfalls nicht jedem zugänglich. Die Hörstörung bekam deswegen in den meisten Fällen das Etikett „unbekannter Ursache“ (idiopathisch).
Auftreten und Aufteilung der Hörstörungen
Aufgrund des obligatorischen flächendeckenden Hörscreenings bei Neugeborenen, das im Jahr 2006 gesetzlich eingeführt wurde, wissen wir heute, dass die angeborene beidseitige Gehörlosigkeit in der Slowakei ungefähr 1,2 von 1000 Lebendgeborenen betrifft. Die angegebene Zahl ist scheinbar nicht hoch, jedoch kommen auf jeden Fall angeborener Gehörlosigkeit noch 3 bis 4 Kinder mit weniger schweren Hörstörungen. (Anm. der Red.: die Zahlen in Österreich sind praktisch deckungsgleich). Bei anderen entwickeln sich diese später, vom Vorschulalter bis zur Adoleszenz, insgesamt erhöht sich jedenfalls die Inzidenz, das ist die Anzahl neu entdeckter Fälle von Hörstörungen, mit dem Alter. In der Population über 65 Jahren ist bereits jeder Dritte betroffen. Deswegen sind Störungen des Gehörs weltweit die häufigsten Sinnesorgan-Störungen. Nach den aktuellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2012 sind bis zu 360 Millionen Menschen (5 % der Weltbevölkerung) von deren schwersten Formen, die eine Rehabilitation erfordern, betroffen.
Nach dem Ort der Schädigung im Hörorgan werden die Hörstörungen eingeteilt in:
- Leitungsstörungen (Krankheiten des äußeren Hörgangs und des Mittelohrs)
- Sensorineurale oder „perzeptive“ (Schädigungen des Innenohrs – der Schnecke oder des Hörnervs, eventuell der Hörbahn im Gehirn)
- Gemischte (kombinierte) Schädigungen. Dabei wird angegeben, dass mehr als 50 % der beidseitigen angeborenen oder in der Kindheit erworbenen Innenohrschädigungen eine genetische Ursache haben.
Zugleich ist die sensorineurale Störung die häufigste Form des bleibenden beidseitigen Hörverlusts im Kindesalter. Diesem Typ von Hörstörungen widmen sich die nachstehenden Zeilen.
Von der unbekannten Ursache zur bekannten
Die Geschichtsschreibung der Erforschung genetischer Ursachen von Hörstörungen begann vor mehr als einem halben Jahrhundert in der britischen Universitätsstadt Cambridge, wo die jungen Wissenschaftler James Watson und Francis Crick im Jahr 1953 die Doppelspiralstruktur des DNA-Moleküls entdeckten. Sie publizierten ihre Entdeckung in einem kurzen Artikel in der Fachzeitschrift Nature und bekamen dafür später den Nobelpreis für Physiologie und Medizin.
Ein weiterer Meilenstein war das Jahr 1977 und die Entwicklung der Technologie zum Bestimmen der Abfolge der Basen (Nukleotide) in der Kette des DNA-Moleküls, der Sequenzierungsmethode. Hierbei war einer der führenden Wissenschaftler der spätere zweifache Nobelpreisträger für Chemie Frederick Sanger. Das Prinzip seiner Methode wird auch heute noch bei der Routinediagnostik vieler Erbkrankheiten genutzt.
Die Entdeckung, die den Durchbruch bei Hörstörungen darstellte, erfolgte jedoch erst im Jahr 1997, als der Zusammenhang zwischen dem Gen für Connexin 26 (Gen GJB2) und angeborenen Hörschäden aufgedeckt wurde. Bis dato wurde in Familien mit mehrfachem Auftreten von Taubheit zwar eine genetische Belastung angenommen, man konnte sie jedoch bis auf wenige Ausnahmen (einige Syndrom-Hörstörungen) nicht genau – bis auf die Ebene des konkreten Gens – identifizieren. Seit damals wurden epidemiologische Studien aus vielen Ländern veröffentlicht, die einen 10- bis 30-prozentigen Anteil der Connexin-Taubheit an der Gesamtzahl der Fälle angeben. Der Defekt im Gen für Connexin 26 ist somit die häufigste Ursache der beidseitigen Hörstörung in der weißen (kaukasoiden) Population.
Im Jahr 1990 wurde das Projekt Humangenom (HGP) mit dem Ziel in Angriff genommen, zum ersten Mal die gesamte menschliche DNA aus dem Zellkern zu sequenzieren. Dieses ehrgeizige Projekt kostete ungefähr 3 Milliarden US-Dollar und dauerte fast 13 Jahre, es wurde im April 2003 erfolgreich abgeschlossen. Seit 2005 kann man dank der weiterentwickelten Sequenzierungstechnologie das individuelle Genom des Menschen innerhalb weniger Tage sequenzieren, zu einem Preis von höchstens einigen Tausend Dollar. Das Problem besteht jedoch darin, dass ein großer Teil der menschlichen DNA noch nicht genügend bekannt ist, sodass die detaillierte Interpretation der durch die Analyse gewonnenen Daten lange Monate dauern kann. Deswegen – und natürlich auch aus Kostengründen – ist die kommerzielle Nutzung dieser Methode in der klinischen Praxis noch limitiert, obwohl einfachere Versionen (Gen-Panels zur Analyse ausgewählter Gene) in wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern bereits in der Diagnostik einiger Krankheiten, einschließlich Taubheit, eingesetzt werden.
Die Anzahl der Gene
Im Gegensatz zu den meisten Erbkrankheiten, die von der Störung eines einzigen Gens oder einer kleinen Gruppe von Genen versuracht werden, ist die erbliche Taubheit eine sehr heterogene Erkrankung. Von 1997 bis 2013 wurden 66 Gene identifiziert, die mit einer nicht-syndromalen Hörstörung einhergehen, also bei denen die Genmutation nur eine Hörstörung verursacht und keine anderen Organsysteme betrifft. Außerdem sind mehr als 400 klinische Syndrome bekannt, wo die sensorineurale Hörstörung als eines von mehreren Symptomen der genetischen Störung auftritt. Man nimmt jedoch an, dass die Zahl der Gene, die mit der nicht-syndromalen Hörstörung zusammenhängen und deren Entdeckung noch auf sich warten lässt, viel höher ist. In jüngster Zeit gibt es Schätzungen über die Beteiligung von bis zu 600 Genen.
Wie kann die Hörstörung vererbt werden …
Können hörende Eltern ein gehörloses Kind haben und gehörlose Eltern ein hörendes? Kann auch eine solche Hörstörung erblich sein, die sich nicht sofort nach der Geburt äußert? Kann ich eine genetisch bedingte Hörstörung haben, auch wenn niemand in der Familie an einer solchen Störung leidet? Die Antwort auf all diese oft gestellten Fragen ist übereinstimmend und einfach: JA. Was jedoch für einen Patienten gilt, muss nicht in gleicher Weise für alle gelten.
Der Mensch ist Träger zweier Kopien der genetischen Ausstattung, das sind 23 Chromosomenpaare, (insgesamt also 46 Chromosomen) die sich im Zellkern befinden. Jede Kopie wird von einem Elternteil vererbt. Jedes Chromosom enthält einen spezifischen Chromosomensatz in der Anzahl von einigen Hundert bis mehr als Tausend Genen. Die Gesamtzahl der menschlichen Gene bewegt sich nach aktuellen Schätzungen um 21.000. Jedes Gen beeinflusst eine oder mehrere Lebensfunktionen. Damit es jedoch nicht zu einfach wird, gibt es die DNA nicht nur in den Zellkernen, sondern z.B. auch in den Mitochondrien. Diese gewährleisten in den Zellen die Umwandlung der Energie aus den aufgenommenen Nährstoffen in Adenosintriphosphat (ATP), die universelle Energiequelle für physiologische Prozesse in den Zellen.
Für das richtige Funktionieren einiger Gene genügt eine funktionstüchtige Genkopie, andere Lebensprozesse erfordern die Funktionstüchtigkeit beider Genkopien. Eine Genmutation kann dieses Gen teilweise oder vollständig ausschalten, und das Ergebnis kann sich als Krankheit äußern. Der Erbgang von Krankheiten, zu deren Entstehung beide Genkopien gestört sein müssen, wird autosomal-rezessiv genannt. Krankheiten, die von der Mutation in nur einer Genkopie hervorgerufen werden, auch wenn die zweite Kopie unverändert ist, haben einen autosomal-dominanten Erbgang. Außerdem gibt es noch zwei besondere Typen der Vererbbarkeit, die an die Geschlechtschromosomen (meist an das X-Chromosom) bzw. an die Mitochondrien-DNA gebunden sind.
Bei der autosomal-rezessiven Vererbbarkeit sind die Eltern in der Regel gesunde (hörende) Mutations-Überträger (eine Genkopie ist mutiert, die andere ist gesund). In diesem Fall besteht ein 25-pozentiges Risiko, dass beim Kind die beiden mutierten Kopien beider Eltern aufeinandertreffen und das Kind taub sein wird (Abb. 1). Autosomal-rezessive Hörschäden sind in der Regel angeboren und deswegen können die meisten schon beim Screening unter Neugeborenen entdeckt werden. Schwierigkeiten bei der Diagnostik werden jedoch durch die Tatsache verursacht, dass diese Patienten oft keinen anderen Verwandten mit Hörschäden haben, sodass die Ursache der Gehörlosigkeit praktisch nicht ohne genetische Untersuchung bestimmt werden kann.
Beim autosomal-dominanten Erbgang führt schon eine einzige mutierte Genkopie zur Störung. Deswegen liegt das Risiko des Hörschadens beim Kind eines Gehörlosen mit autosomal-dominantem Hörschaden und eines gesunden Partners (ohne Mutation) bei 50 % (Abb. 2). Autosomal-dominante Hörschäden sind darin typisch, dass jede Generation (das Kind, einer der Eltern, einige der Großeltern) betroffen ist, und oft äußern sie sich erst in einem späteren Lebensabschnitt – im Schul- oder im Erwachsenenalter. Der Hörschaden ist in der Regel progredient, die Hörfähigkeit verschlechtert sich allmählich.
Beim an das X-Chromosom gebundenen Erbgang pflegen die Mütter gesunde Überträgerinnen zu sein, d
enn sie haben zwei X-Chromosomen, von denen das eine meist gesund ist, weswegen der Hörschaden bei ihnen nicht auftritt, sondern sich gewöhnlich nur bei ihren Söhnen manifestiert. Diese haben nur ein X-Chromosom, und das Y-Chromosom trägt keine Kopie des betreffenden Gens. Ein gehörloser Sohn wird in der nächsten Generation gesunde Söhne (ohne Mutation) haben, und seine Töchter werden gesunde (hörende) Überträgerinnen der Mutation sein.
Beim mitochondrialen Erbgang ist die Übertragung nur über die Mutter möglich, und die Mutation (also auch die Krankheit) wird von allen Nachkommen ungeachtet des Geschlechts geerbt (matrilineare Übertragung).
Die angegebenen Beispiele bezeugen, dass die genetisch bedingten Hörschäden sehr vielfältig sind, und dass genetische Beratungen und in deren Rahmen Risikoabschätzungen für die Folgegenerationen ohne detaillierte Untersuchung und gründliche Familienanamnese an Grenzen stoßen.
Nach dem Gesichtspunkt der Häufigkeit des Auftretens steht die so genannte nicht-syndromale Hörstörung (die Hörstörung ist das einzige Zeichen der Mutation) an der Spitze. Sie stellt bis 80 % der Fälle. Die syndromale Hörstörung wird bei etwa 20 % der Patienten diagnostiziert. Die nicht-syndromale Hörstörung folgt in etwa 75 % der Fälle dem autosomal-rezessiven Erbgang, bei 20 % dem autosomal-dominanten Erbgang, und die verbleibenden 5 % weisen eine an das X-Chromosom oder die mitochondriale DNA gebundene Erblichkeit auf.
Diese Arbeit entstand unterstützt durch das Förderprogramm APVV 0148-10.