Inklusion und sonderpädagogischer Förderbedarf bei Kindern mit Hörimplantat neu organisiert

Sogenannte Bildungsdirektionen übernehmen die Schulverwaltungs- und Schulaufsichtsagenden in Österreich und lösen die bisherigen Schulabteilungen der Länder ab. Die Inklusion von Kindern mit Hörimplantat in der Schule ist neu organisiert. Im Gespräch mit Dipl.-Päd. Erna Heidi Reischitz, Diversitätsmanagerin im Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in der Bildungsdirektion Wien.

Inklusion neu!

ER: Mit dem Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz BGEG im Jahr 2017 wurden auch die Agenden der Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer und anderer Förderungen an die Bildungsdirektion übertragen. Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik, kurz: FIDS, ist Teil des pädagogischen Dienstes.

Seit dem 1. September 2018 gibt es österreichweit 109 Dienststellen für Diversitätsmanagerinnen, 23 davon in Wien.

GG: Diversität und Inklusion an der Schule kann sich auf das Einbeziehen von Migrationskindern ebenso beziehen, wie auf die Einbindung von Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen oder von Kindern mit Sinnes- oder anderen Beeinträchtigungen.  

ER: Alle Dimensionen aus dem Bereich Diversität werden im FIDS abgedeckt – wir haben viel zu tun. In Wien haben wir jährlich zirka 10.000 Anfragen. Ich selbst bearbeite pro Jahr etwa 500 Anfragen zum Fachbereich Hören. Zusätzlich gilt es, zirka 150 bis 200 Kinder mit Hörbeeinträchtigung in Wiener Landes- und Bundesschulen im inklusiven Einzelsetting entsprechend zu unterstützen, um ihnen die Aktivität und Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.

Zu den Aufgaben der Diversitätsmanagerinnen gehören unter anderem Förderbedarfe oder Gutachten für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu erstellen, ebenso wie Verlaufskontrollen oder Information und Beratung von Erziehungsberechtigten und Schulleitern.

GG: Sonderpädagogische Förderung kann je nach Schultyp unterschiedlich gehandhabt werden?  

ER: Bei der Förderung kann es sich prinzipiell um technische Unterstützungen, Hilfestellung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen, individuelle Unterstützung durch mobile Lehrer oder Stützlehrer oder um abweichende Lehrpläne handeln.

In den Bundesschulen sind die verfügbaren Ressourcen im Pflichtschulbereich vom jeweils festgestellten sogenannten Sonderpädagogischen Förderbedarf abhängig. Die Rechtsabteilung fordert dazu bei uns ein Gutachten an und erteilt entsprechend diesem Gutachten die juristische Bescheinigung: „Das Kind ist hörbehindert.“ Mit dieser Bescheinigung hat die Schule dann den Zugriff auf die nötigen Ressourcen, um das betreffende Kind seinen Bedürfnissen entsprechend zu fördern.

In den Landesschulen gibt es in Wien für Funktionsbeeinträchtigungen, besonders auch für den Hörbereich, den „anderen Förderbedarf“. Damit orientieren wir uns für jene Kinder, die dem Regelschulplan folgen können, am ICF-CY Denken. Die von der WHO herausgebrachte Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen, kurz ICF-CY für International Classification of Functioning, Disability and Health – Children and Youth, ist eine internationale interdisziplinäre Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Es handelt sich hierbei um ein Klassifikationssystem, in dem das Konzept der funktionalen Gesundheit aus biopsychosozialer Sicht beschrieben wird.

Gemäß ICF stehen nicht die Defizite im Vordergrund, sondern die Frage: Wie können Rahmenbedingungen und Unterricht angepasst werden, damit Teilnahme und Aktivität für das Kind gesichert sind? Das entspricht auch meiner persönlichen Haltung, und deswegen habe ich den ICF in den Förderbedarf eingearbeitet, der wiederum als Grundlage für entsprechende Förderpläne dient. Manches Kind braucht eine mobile Betreuung, bei einem anderen Kind genügt es, wenn ein Hörgeschädigtenpädagoge als Ansprechpartner bei diversen Fragen zur Verfügung steht. Während der SPF über die juristische Schiene führt, genügt für den „anderen Förderbedarf“ ein amtsinternes Verfahren.

Für die AHS, sowie Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen gibt es keinen SPF. Dort gilt Paragraph 39 des Schulorganisationsgesetzes, mittels dessen Ressourcen verfügbar gemacht werden. Ein Beispiel für diese Ressourcen ist das Stützlehrersystem, das an das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung BIG angeschlossen ist.

Bei Bundesschulen arbeite ich mit der Diversitätsmanagerin für Bundesschulen zusammen. Für die Betreuung von Privatschulen haben wir im FIDS leider nicht genügend Ressourcen, Beratungsmöglichkeit können wir aber auch für Privatschulen anbieten.

Inklusion für Kinder mit Hörimplantat der Schule

GG: Viele Menschen verstehen unter Inklusion von Kindern mit Hörimplantat in der Schule den Besuch der Regelschule. Was sind wesentliche Faktoren, damit Kinder mit eingeschränkter Hörfähigkeit erfolgreich am Unterricht der Regelschule teilnehmen können, ohne Kind oder Pädagogen dabei zu überfordern? 

ER: Aus meiner Sicht kann sich Inklusion auch auf den Unterricht in einer Spartenschule oder einer Schwerpunktklasse beziehen. Gerade bei CI-Kindern wählen die Familien aber oft die Einzelintegration. Für den Unterricht ist das eine gewisse Herausforderung. Einerseits ist die Gruppe der Hörgeschädigten österreichweit relativ klein im Vergleich zu anderen Funktionsbeeinträchtigungen, andererseits aber sehr heterogen. Sogar innerhalb der Gruppe der CI-Nutzer gibt es Unterschiede: Ein Kind unterscheidet sich nur wenig von seinen hörenden Klassenkollegen, ein anderes Kind mit CI ist eher vergleichbar mit einem hochgradig schwerhörigen Kind mit Hörgeräten. Deswegen muss im inklusiven Setting sehr differenziert umgegangen werden. Das mobile Team hat viel Erfahrung, mit dieser Diversität umzugehen.

Wichtig ist vor allem, dass alle Beteiligten gut zusammenspielen. In der Literatur gibt es diese Multiplikationsrechnung Lehrer*Schüler*Eltern*Klasse*… – wenn einer dieser Faktoren nahe null steht, wird das zum Problem.

Wichtig ist auch, ob sich das Kind in kommunikativen Situationen situationsadäquat verhält; ob es über altersgemäße Sprachkompetenz verfügt, welche die Kommunikation mit den anderen Kindern möglich macht.

GG: Dann ist Einzelintegration nicht für alle Kinder mit Hörimplantat die ideale Schulsituation? 

ER: Es gibt keine Pauschallösung! In der Inklusion stehen für mich Schulzentren, Schwerpunktklassen und Einzelintegration gleichwertig nebeneinander.

Manchen Kindern ist besser geholfen, wenn sie in der Gruppe aufgefangen sind. Es ist für einen hörbeeinträchtigten Schüler leichter, wenn er in einer Inklusionsklasse – in Wien zum Beispiel in der Anton Kriegergasse – mit anderen hörbeeinträchtigten Schülern gemeinsam bis zur Matura gehen kann. Deswegen befürworte ich Schwerpunktklassen durchaus.

GG: Wie kann Inklusion für vorwiegend gebärdensprachlich kommunizierende Schüler aussehen? 

ER: Für gebärdensprachlich orientierte Schüler hat sich in Wien die Volks- und Mittelschule in der Pfeilgasse als bilinguales System bewährt, eine Regelschule und zugleich Expositurschule des BIG, welche die Sonderpädagogen stellt. Diese Schule verfügt über viel Erfahrung in diesem Bereich, eine Kollegin hat Gebärdensprache ÖGS als Muttersprache, die anderen sprechen ÖGS auf sehr hohem Sprachniveau. Denn wir brauchen auch für diese Kinder das bestmögliche Sprachangebot!

In Klagenfurt hat Margit Pinter lange eine bilinguale Mehrstufenklasse geführt. Im Einzelfall muss man recherchieren, welche bilingualen Klassen es bundesweit gibt.

GG: Was tun, wenn die örtliche Regelschule meinem hörbeeinträchtigten Kind ablehnend gegenübersteht? Eine andere Schule suchen, an der mein Kind willkommen ist?  

ER: Inklusion geht Schule und Gesellschaft im Allgemeinen an, jeden Schulstandort und jede Schulstufe. Im Grunde dürfte sich keine Schule ausnehmen, aber wir sind leider noch nicht so weit.

Wir alle fühlen uns gerne willkommen. Aus pragmatischer Sicht macht es für eine Familie in einer solchen Situation daher Sinn, nach Möglichkeit auch einen anderen Schulstandort in Betracht zu ziehen.

Das bringt uns aber auch zu den nicht-sprachlichen Faktoren eines erfolgreichen Besuchs der Regelschule: Auch die Persönlichkeit des Kindes spielt eine große Rolle. Psychisch stabile Kinder, die zu ihrer Hörschädigung stehen, können eventuelle Konflikte leichter bestehen. Außerdem sind Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz und Belastungsfähigkeit Schlüsselfaktoren, aber auch ob die Familie Frustrationen oder – hörbedingt verursachte – Informationsdefizite abfangen kann. Und natürlich welche Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten der jeweiligen Schule möglich sind.

GG: Wie geht es hörbeeinträchtigten Schülern in der Einzelintegration beim Pandemie-bedingten Homeschooling? 

ER: Die Expertinnen des mobilen Teams berichten auch diesbezüglich von einer großen Bandbreite: von „funktioniert sehr gut“ bis „kommt kaum mit“. Auch da ist die gute Kommunikation aller Beteiligten besonders wichtig. Wir hatten für die mobilen Teams die Regelung: pro Halbtag eine Schule. Die dort betroffenen Schüler haben in Einzelsettings an der Schule ausreichend Aufmerksamkeit und Zeit bekommen. Die Kolleginnen konnten einige Schüler aber auch über Distance-Learning unterstützen. So sind wir bisher durch alle Ampelfarben gut durchgekommen und es ist uns gelungen, die Kinder im Rahmen des Machbaren zu betreuen.

GG: Seit Herbst gibt es auch eine aktualisierte Verordnung zur Prüfungsordnung?  

ER: Im November ist ein neues Bundesgesetzblatt zum Nachteilsausgleich für sinnesbeeinträchtigte Schüler herausgekommen, dessen Inhalt zwar nicht grundsätzlich neu ist, aber neu ausformuliert. Es ist für die Matura formuliert, aber es ist logisch, diese Verordnung im Sinne des Nachteilsausgleichs auch auf andere Prüfungen und Schularbeiten umzulegen.

Weiters wurde im Fachbereich der Nachteilsausgleich HÖREN in seiner praktischen Anwendung ausgearbeitet. Er ist noch nicht einmal fertig gedruckt, aber die Kollegen und Kolleginnen reißen uns die Information aus den Händen, weil sie eine sehr praktikable Grundlage zum Nachteilsausgleich bietet.

GG: Eltern oder Schule – wer kann zur Unterstützung hörbeeinträchtigter Schüler aktiv werden? 

ER: Die Schulen können sich an die zuständige Diversitätsmanagerin wenden, in Wien an mich. Eltern können sich mit ihren Fragen an ein Sonderpädagogisches Zentrum oder auch an den Diversitätsmanager der jeweiligen Bildungsdirektion richten. Das mobile Team HÖREN in Wien ist in der Heilstättenschule beheimatet und ansprechbar.

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