Hörrehabilitation für Cochlea-Implantat-NutzerInnen in Österreich

Hören lernen mit eine Cochlea-Implantat ist anders, deswegen bedarf es oft etwas mehr als nur Gewöhnung: gezielte Übung und manchmal auch Hörrehabilitation. NutzerInnen in Österreich haben dafür mehrere Möglichkeiten.

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Anders als konventionelle Hörgeräte, verstärkt das Cochlea-Implantat den Schall nicht nur, sondern stimuliert die neuronale Struktur im Ohr. Das zentrale Gehör im Gehirn muss dieses Signal neu kennenlernen. Gezielte Hörübungen können diesen Gewöhnungsprozess nicht nur wesentlich beschleunigen, sondern auch langfristig zu besserem Hören und Sprachverstehen mit dem Implantat führen.

Betroffene in Österreich werden dabei von klinischen und niedergelassenen LogopädInnen, TherapeutInnen sowie AudiopädagogInnen angeleitet und unterstützt. Alternativ dazu gibt es das Konzept der stationären Rehabilitation, wie es in Deutschland seit vielen Jahren etabliert ist und auch in Österreich schon erprobt wurde. Nun wird Rehabilitation im Rehabilitationsplan 2025 als Maßnahme nach der Cochlea-Implantation klar deklariert.

Wozu Hörrehabilitation nach der Cochlea-Implantation?

Früher ging man davon aus, dass ertaubte Erwachsene schon durch längere Gewöhnung ihr Sprachverstehen mit CI optimieren könnten. Doch schon vor über zehn Jahren belegte eine umfangreiche Studie an erwachsenen CI-NutzerInnen in Deutschland mit wissenschaftlichen Daten, was viele Fachleute aus ihrer Erfahrung wussten: Unabhängig von sonstigen Einflussfaktoren können alle CI-NutzerInnen bei einer drei- bis fünf-wöchigen Rehabilitation ihr Sprachverstehen wesentlich verbessern. Oder anders formuliert bleibt ohne Reha ein Teil des Hörpotentials mit CI ungenützt.

Die Studienautoren rieten schon damals im Interesse einer raschen Wiedereingliederung in Gesellschaft und Beruf, möglichst bald nach der Aktivierung eines CI-Systems auch entsprechende Reha-Maßnahmen durchzuführen.

Was genau ist eine Rehabilitation?

Auch die Arbeit mit Musik ist wichtiger und vor allem schöner Teil der Hörrehabilitation. ©Adobe Stock

Während eine Kur – oder die noch relativ neue Gesundheitsvorsorge Aktiv – dem Erhalt der Gesundheit dient, schließt die Rehabilitation nach einer Erkrankung oder einem Unfall an die Akutbehandlung an. Der/die PatientIn muss dazu soweit genesen sein, dass Therapiemaßnahmen von mindestens zwei bis drei Stunden täglich zumutbar sind.

„Generelles Rehabilitationsziel ist es, den Patienten wieder in die Lage zu versetzen, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben führen zu können. Es gilt, behinderungsbedingte Pensionierungen und Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zumindest aufzuschieben“, so die Österreichische Sozialversicherung auf ihrem Webportal.

Entsprechend ist für Berufstätige in der Regel die Pensionsversicherung der zuständige Kostenträger, für PensionistInnen die Krankenversicherung; in manchen Fällen ist auch die Unfallversicherung zuständig. Einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation gibt es für den/die EinzelneN allerdings nicht.

Gibt es Hörrehabilitation in Österreich?

Schon bisher erreichten CI-NutzerInnen aus Österreich die Kostenübernahme einer Hörrehabilitation durch die Sozialversicherung. Der Weg zu Bewilligung und Rehabilitation war für den/die Einzelnen nicht immer einfach, die Teams der CI-Kliniken sind aber auch in dieser Hinsicht erfahren und helfen bei Bedarf.

Nun veröffentlichte die österreichische Sozialversicherung SV den Rehabilitationsplan 2025, der auch die Indikation „Cochlea-Implantation“ nennt. Konkret wird der „Erwerb der kommunikativen Kompetenz“ als zentrale Zielsetzung einer „Neurorehabilitation“ als „Folgetherapie bei Cochlea-Implantaten aufgrund hochgradiger Schwerhörigkeit“ genannt.

Der Österreichische Schwerhörigenbund Dachverband ÖSB beklagt in der neusten Ausgabe seines Magazins zwar, dass keine eigene Indikation „Hören“ angelegt wurde: Betroffene mit anderen Hörstörungen, Tinnitus oder Schwindel sind nicht miterfasst. Ein erfreulicher, erster Schritt sei aber gesetzt.

Die SV selbst weist den Rehabilitationsplan 2025 als Studie über „den Bedarf an Rehabilitationskapazitäten mit Planungshorizont 2030“ aus. Auch wenn sich im Moment für Versicherte nichts ändert: Nun ist offiziell, dass österreichische CI-NutzerInnen das Angebot zur Hörrehabilitation benötigen. Der Weg zu Hörrehabilitation könnte für CI-NutzerInnen in Zukunft einfacher werden.

Wie komme ich zu einer Rehabilitation?

Das nötige Antragsformular ist auf www.oesterreich.gv.at im Formularbereich verfügbar, liegt aber auch an Kliniken und in Arztpraxen auf. Es ist gemeinsam von PatientIn und Arzt/Ärztin auszufüllen: Grundsätzlich kann das der Hausarzt bzw. die Hausärztin ausfüllen, doch das betreuende ärztliche Fachpersonal hat Erfahrung bezüglich korrekter Indikationsstellung und optimalem Zeitpunkt für eine Rehabilitation.

Allgemeine Informationen zur Rehabilitation in Österreich findet man auf www.oesterreich.gv.at oder am Rehabilitationskompass der Sozialversicherung https://rehakompass.goeg.at. Für Hörrehabilitation sind dort noch keine Anbieter gelistet. Einige Möglichkeiten für stationäre Hörrehabilitation werden auf www.hoerverlust.at genannt, bei den Informationen für CI-NutzerInnen der jeweiligen Altersgruppe.

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